„KITA und Eltern sind Partner und pflegen einen offenen Dialog miteinander“
Elternmitwirkung in der Kita ist interessant und wichtig. Im Elternrat kann jeder mitwirken, der Lust hat, etwas für die Einrichtung und deren Kinder zu tun.
Vorsitzende, stellv. Vorsitzender des Elternrats
Frau Gerstenberger / Frau Beck
Kontakt: elternrat.kita.pusteblume@web.de
Wahl der Mitglieder:
Jede Kindertageseinrichtung hat jährlich einen Elternrat zu wählen (bisher jährlich um Elternabend im III. Quartal). Dieser besteht aus interessierten Eltern der KITA. Die gewählten Vertreter/innen werden allen Eltern der Kita bekannt gegeben (siehe Aushang des Elternrats). Die Elternratswahlen werden dokumentiert.
Aus den Vertretern wird ein/e Vorsitzende/r gewählt. Dies erfolgt unter der Teilnahme der Leiterin der Einrichtung. Die Leiterin der KITA hat bei der Wahl keine Stimme. Scheidet der/die Vorsitzende aus, erfolgt in der Elternrats-versammlung unter Beteiligung der Leiterin eine Neuwahl. Die Leiterin der KITA hat auch bei dieser Wahl keine Stimme.
Aufgaben des Elternrats
Es finden mindestens vierteljährlich Elternratssitzungen statt, die von den gewählten Vertretern einberufen werden. Die Abstimmung der Termine zwischen Elternvertretern und Leiterin der KITA erfolgt im Vorfeld per Umfrage. Die Einladung mit einer Tagesordnung erfolgt 14 Tage vorher durch den Einladenden (Vorsitzender).
Zur Erfüllung der Aufgaben der Kindertageseinrichtung sollen der Elternrat, der Träger, die Leitung und pädagogische Fachkräfte vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die gewählten Elternvertreter informieren im Elternabend über Beschlüsse und die zukünftige Zusammenarbeit des Elternrates mit der KITA.
Im Einzelnen
- Der Elternrat unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Kindertageseinrichtung.
- Der Elternrat nimmt Anregungen, Wünsche und Vorschläge der Eltern
entgegen. Diese werden geprüft und in geeigneter Form an die KITA weitergegeben. - Auch Anregungen der Erzieher werden entgegengenommen, geprüft und bearbeitet.
Die Arbeit des Elternrates wird durch Protokolle der ER-Sitzungen dokumentiert und per Aushang veröffentlicht. Unterstützungssystem für die Elternmitwirkung/ den Elternrat ist der Stadtelternbeirat.
Mitspracherecht des Elternrats
Das Mitspracherecht des Elternrates erfolgt unter Einbeziehung der Eltern. Die Form der Mitwirkung der Eltern legt jeder Elternrat selbst fest:
- Erarbeitung und Änderung der Konzeption der Kita
- Änderungen der Öffnungszeiten
- Festlegung von Schließzeiten (Schließzeit zwischen Weihnachten und Neujahr, max. 3 Tage im Jahr für die pädagogische Weiterbildung der Erzieher/Innen)
- Auswahl des Essenanbieters
- ggf. Umzug bei Baumaßnahmen
- Innen- und Außengestaltung de KITA
Beteiligung des Elternrates
Die Elternratsbeteiligung erfolgt unter Einbeziehung der Eltern. Die Form der Beteiligung der Eltern legt jeder Elternrat selbst fest.
- Bildungsrelevante Themen und Inhalte
- Transparenz bei personellen und konzeptionellen Veränderungen
- Größere Baumaßnahmen und kleinere Veränderungen (Raumgestaltung, In-und Außengestaltung)
- Außergewöhnliche Ereignisse (Havarien, Umzüge …)
- Feste und Feiern
- Eltern- und Familienbeteiligung (Nutzung von Fähigkeiten, Kontakten,
Ressourcen für IG, AG u.a.)
Der Elternrat unterstützt die Arbeit des Stadtelternbeirats. Der Elternrat nutzt die Möglichkeit, die Kindertageseinrichtung beim Stadtelternrat zu präsentieren, über die Arbeit zu berichten und Grundanliegen vorzutragen.
Alle Angaben basieren inhaltlich auf folgender Quelle: „Richtlinie zur Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden“.